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AG Bochum, 12.03.2009 - 64 Gs 805/09 |
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Verfahrensgang
- LG Bochum - 35 Js 82/07
- AG Bochum, 12.03.2009 - 64 Gs 805/09
- LG Bochum, 09.07.2012 - 12 KLs 10/11
- LG Bochum, 13.07.2012 - 12 KLs 10/11
- OLG Hamm, 07.08.2012 - 2 Ws 252/12
- BGH, 12.06.2013 - 1 StR 6/13
- OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 169/14
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 07.08.2012 - 2 Ws 252/12
Haftbefehl. Wiederinvollzugsetzung, Gründe
Der Angeklagte hat - nach der am 9. Juli 2012 erfolgten Freigabe der aufgrund des Haftverschonungsbeschlusses des Amtsgerichts Bochum vom 12. März 2009 (64 Gs 805/09) bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Bochum zum Aktenzeichen 4 HL 88/09 AG Bochum hinterlegten Sicherheit in Höhe von 100.000,- EUR - eine neue Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- EUR durch Bareinzahlung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Bochum zu erbringen.Mit Beschluss vom 12. März 2009 (64 Gs 805/09) setzte das Amtsgericht Bochum mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Vollzug des Haftbefehls vom 9. Februar 2009 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- EUR und weitere Auflagen, darunter die Auflage, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne Genehmigung zu verlassen, aus.